Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06   

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https://dejure.org/2007,934
BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06 (https://dejure.org/2007,934)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - IX ZB 16/06 (https://dejure.org/2007,934)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - IX ZB 16/06 (https://dejure.org/2007,934)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge eines Schuldners durch Unterhaltsgläubiger und Deliktsgläubiger; Ausschluss von am Insolvenzverfahren teilnehmenden Unterhaltsgläubigern und Deliktsgläubigern

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Gerichtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung

  • zvi-online.de

    InsO § 89 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3; ZPO § 576 Abs. 2
    Zulässigkeit der Vollstreckung in erweitert pfändbares Vermögen nach Insolvenzeröffnung nur bei Neugläubigern von Unterhalts- und Deliktsansprüchen

  • Judicialis

    InsO § 89 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 89 Abs. 3; ; ZPO § 576 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 89 Abs. 2 S. 2, Abs. 3; ZPO § 576 Abs. 2
    Zulässigkeit der Vollstreckung von Alt-Unterhalts- und Deliktsgläubigern in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners; Entscheidung des Insolvenzgerichts über Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung in erweitert pfändbare Bezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Lohnpfändung - Bevorrechtigte Vollstreckung während der Insolvenz gilt nur für Neugläubiger

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vollstreckungsprivilegien für Insolvenzgläubiger nach § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 294
  • ZIP 2007, 2330
  • MDR 2008, 108
  • NZI 2008, 18
  • NZI 2008, 19
  • NZI 2008, 50
  • FamRZ 2008, 142
  • WM 2007, 2300
  • AnwBl 2008, 25
  • Rpfleger 2008, 93
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06

    Schadenersatzforderungen aus einer Alkoholfahrt sind von der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06
    Diese Bestimmung bezieht sich lediglich auf die insolvenzrechtliche Nachhaftung, ohne dem Gläubiger innerhalb des Insolvenzverfahrens eine bevorzugte Befriedigungsmöglichkeit zuzuweisen (vgl. BGHZ 149, 100, 106 f; BGH Urt. v. 21. Juni 2007 - IX ZR 29/06, WM 2007, 1620 zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06
    Diese Bestimmung bezieht sich lediglich auf die insolvenzrechtliche Nachhaftung, ohne dem Gläubiger innerhalb des Insolvenzverfahrens eine bevorzugte Befriedigungsmöglichkeit zuzuweisen (vgl. BGHZ 149, 100, 106 f; BGH Urt. v. 21. Juni 2007 - IX ZR 29/06, WM 2007, 1620 zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ).
  • BGH, 28.06.2006 - VII ZB 161/05

    Voraussetzungen der Vollstreckung von Ansprüchen aus vorsätzlicher unerlaubter

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06
    Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 S. 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 S. 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZinsO 2006, 1166; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625; MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 36; HK-Eickmann, aaO § 89 Rn. 3, 14; HambKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 89 Rn. 16; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 89 Rn. 22; Steder ZIP 1999, 1874, 1881; BT-Drucks. 12/2443 aaO).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 91/03

    Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts hinsichtlich der Zuständigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06
    Dem Rechtsbeschwerdegericht ist auch die Prüfung entzogen, ob das erstinstanzliche Gericht funktionell zuständig war (BGH, Beschl. v. 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, FamRZ 2003, 1273 f; v. 4. Juli 2007 - VII ZB 6/05, Tz. 7 zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 6/05

    Umfang des Verzichts auf Immunität für gerichtliche Verfahren in einer

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06
    Dem Rechtsbeschwerdegericht ist auch die Prüfung entzogen, ob das erstinstanzliche Gericht funktionell zuständig war (BGH, Beschl. v. 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, FamRZ 2003, 1273 f; v. 4. Juli 2007 - VII ZB 6/05, Tz. 7 zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Zweibrücken, 14.05.2001 - 3 W 36/01

    Insolvenz - Forderung aus unerlaubter Handlung - keine Einzelzwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06
    Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 S. 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 S. 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZinsO 2006, 1166; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 625; MünchKomm-InsO/Breuer, aaO § 89 Rn. 36; HK-Eickmann, aaO § 89 Rn. 3, 14; HambKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 89 Rn. 16; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 89 Rn. 22; Steder ZIP 1999, 1874, 1881; BT-Drucks. 12/2443 aaO).
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZB 57/12

    Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Einzelzwangsvollstreckung

    Für Deliktsgläubiger, die zu den Insolvenzgläubigern zählen, bleibt es beim allgemeinen Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO (BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 16/06, WM 2007, 2300 Rn. 10).
  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 112/23

    Drittschuldnerklage - Insolvenz - Vollstreckungsverbot

    An dieser Einordnung ändert auch der Umstand nichts, dass es sich bei der titulierten Forderung um eine solche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung handelt (vgl. BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 18, BAGE 132, 125; BGH 6. Februar 2014 - IX ZB 57/12 - Rn. 8; 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 10; Uhlenbruck/Mock 15. Aufl. § 89 InsO Rn. 55; Stöber/Rellermeyer Forderungspfändung 17. Aufl. Rn. C.130) .

    Diese Ansprüche entstehen gemäß § 614 BGB regelmäßig erst nach Erbringung der Dienstleistung (vgl. BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 18, BAGE 132, 125; BGH 20. September 2012 - IX ZR 208/11 - Rn. 14 mwN; 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 8; vgl. auch Uhlenbruck/Mock 15. Aufl. § 89 InsO Rn. 49) .

    aa) § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO steht grammatikalisch und systematisch im Zusammenhang mit Satz 1 dieser Vorschrift und schränkt als Gegenausnahme zu diesem nur den Anwendungsbereich des § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO ein (vgl. BGH 6. Februar 2014 - IX ZB 57/12 - Rn. 8; 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 10) .

    Für Deliktsgläubiger, die - wie der Kläger - zu den Insolvenzgläubigern zählen und ohnehin an der gemeinschaftlichen Befriedigung im Insolvenzverfahren beteiligt sind, verbleibt es aber bei dem allgemeinen Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO (BGH 6. Februar 2014 - IX ZB 57/12 - Rn. 8; 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 10; vgl. zu Unterhaltsgläubigern BAG 17. September 2009 - 6 AZR 369/08 - Rn. 18 f. mwN, BAGE 132, 125; vgl. auch Uhlenbruck/Mock aaO Rn. 55; MüKoInsO/Breuer/Flöther 4. Aufl. § 89 Rn. 51) .

    Der Schuldner soll so in die Lage versetzt werden, seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis für die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens zum Zwecke der Restschuldbefreiung an einen Treuhänder abzutreten (§ 287 Abs. 2 InsO; BGH 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 9) .

    Lehnt das Vollstreckungsorgan während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Gläubiger beantragte Vollstreckungsmaßnahmen unter Berufung auf die Insolvenzeröffnung ab, kann auch dieser hiergegen die genannten Rechtsbehelfe einlegen (vgl. BGH 27. September 2007 - IX ZB 16/06 -; HK-InsO/Kayser 11. Aufl. § 89 Rn. 30; siehe auch BGH 19. November 2020 - IX ZB 14/20 -) .

    Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über Rechtsbehelfe gegen das Vollstreckungsverbot nach § 89 InsO wegen der größeren Sachnähe nicht dem Vollstreckungsgericht, sondern dem Insolvenzgericht übertragen (BT-Drs. 12/2443 S. 137 f. zu § 100 RegE zur InsO; BGH 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 4; Uhlenbruck/Mock 15. Aufl. § 89 InsO Rn. 62) .

  • BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08

    Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

    Diese Möglichkeit besteht durch die Einbeziehung des Neuerwerbs in die Insolvenzmasse nach § 35 InsO nicht mehr (BGH 27. September 2007- IX ZB 16/06 - Rn. 10, NZI 2008, 50).

    Dieser zusätzliche Vollstreckungszugriff ist den Gläubigern rückständiger Unterhaltsansprüche, die als Insolvenzgläubiger ohnehin an der gemeinschaftlichen Befriedigung im Insolvenzverfahren beteiligt sind, dagegen nicht eröffnet (BGH 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 10 f., NZI 2008, 50; 20. Dezember 2007 - IX ZB 280/04 - Rn. 7, FamRZ 2008, 684; BT-Drucks. 12/2443 S. 124, 137 f., 150 f.; MünchKommInsO/Breuer 2. Aufl. § 89 Rn. 7, 36).

    Die Privilegierungen des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO und § 114 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 InsO erfassen nach der Rechtsprechung des BGH also nur Neugläubiger von laufenden Unterhaltsansprüchen, nicht aber Unterhaltsgläubiger, die wie die Klägerin mit rückständigen Unterhaltsansprüchen als Insolvenzgläubiger am Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH st. Rspr. seit 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - NZI 2008, 50; zuletzt 20. Dezember 2007 - IX ZB 280/04 - Rn. 4, FamRZ 2008, 684).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann § 114 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 InsO nicht die Wertentscheidung entnommen werden, das Vollstreckungsprivileg des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO über die Neugläubiger hinaus sämtlichen Unterhalts- und Deliktsgläubigern zugute kommen zu lassen (BGH 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 11, aaO.).

    Vielmehr ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gläubiger eine Einzelvollstreckung wegen Unterhaltsforderungen, die Insolvenzforderungen sind, grundsätzlich untersagt (vgl. BGH 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - Rn. 13, NZI 2008, 50).

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 77/08

    Rechte des Schuldners gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters

    Mit diesen Zuständigkeitszuweisungen trägt der Gesetzgeber der besonderen Sachnähe des Insolvenzgerichts im Insolvenzverfahren Rechnung (BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - IX ZB 16/05, ZIP 2007, 2330), die auch im vorliegenden Zusammenhang eines Vollstreckungsschutzantrages nach § 765a ZPO im Rahmen einer Vollstreckung des Insolvenzverwalters gegen den Schuldner nach § 148 Abs. 2 InsO gegeben ist.
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZB 313/11

    Zwangsvollstreckungsverbot für den Gläubiger einer Forderung aus unerlaubter

    Dieses Privileg bezieht sich aber nur auf die insolvenzrechtliche Nachhaftung, ohne dem Gläubiger schon innerhalb des Insolvenz- oder Restschuldbefreiungsverfahrens eine Sonderstellung zuzuweisen (BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 16/06, ZInsO 2007, 1226 Rn. 12 mwN).

    Dies schließt an den Zuschnitt des Vollstreckungsverbots während der Dauer des Verfahrens nach § 89 Abs. 2 InsO an, dessen Satz 2 keine Deliktsgläubiger privilegiert, die an dem Verfahren teilnehmen (BGH, Beschluss vom 27. September 2007, aaO Rn. 10).

  • BGH, 02.12.2021 - IX ZB 10/21

    Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während des

    Gemäß § 576 Abs. 2 ZPO kann die Rechtsbeschwerde auf eine etwaige Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts nicht gestützt werden; dies gilt auch für die funktionelle Zuständigkeit (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 6/05, WM 2007, 1562 Rn. 7; vom 27. September 2007 - IX ZB 16/06, ZIP 2007, 2330 Rn. 4; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 284/09, ZIP 2011, 1372 Rn. 5).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 284/09

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Auslösung der Rückschlagsperre durch einen

    Dies gilt auch für die funktionelle Zuständigkeit (BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 16/06, ZIP 2007, 2330 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZR 23/06

    Keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der

    aa) Die Einleitung der Verbraucherinsolvenz mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung führt stets zu einem Vorrang der laufenden Unterhaltsansprüche gegenüber den Insolvenzforderungen, einschließlich des rückständigen Unterhalts (vgl. insoweit BGH Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 16/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 34/06

    Private Versicherungsrenten genießen keinen Pfändungsschutz

    Dass im Streitfall anstelle des Insolvenzgerichts unter Verletzung des § 36 Abs. 4 Satz 1 InsO das Vollstreckungsgericht über die Anträge des Schuldners entschieden hat, ist unschädlich, weil auch die Beachtung der funktionellen Zuständigkeit (BGH, Beschl. v. 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, NJW 2003, 2917; BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - IX ZB 16/06 Tz. 4 zur Veröffentlichung bestimmt) der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts entzogen ist (§ 576 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZB 280/04

    Erweiterte Pfändbarkeit der Bezüge des Schuldners durch Unterhalts- und

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 16/06 (ZInsO 2007, 1226, bestätigt durch Beschlüsse vom 15. November 2007 - IX ZB 226/05 sowie IX ZB 4/06) entschieden, dass die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners nur Neugläubigern von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, nicht aber Unterhalts- und Deliktsgläubigern gestattet ist, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen.

    Mit Hilfe dieser Regelung soll der Schuldner in den Stand gesetzt werden, nach Verfahrensbeendigung seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis zum Zwecke der Restschuldbefreiung an einen Treuhänder abzutreten (§ 287 Abs. 2 InsO; BGH, Beschl. v. 27. September 2007, aaO; FK-InsO/App, 4. Aufl. § 89 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Breuer, 2. Aufl. § 89 Rn. 35).

    Die Besserstellung durch § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO gilt - wie die tatbestandliche Anknüpfung an § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO unzweideutig zum Ausdruck bringt - nur für Neugläubiger von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, aber nicht auch für Unterhalts- und Deliktsgläubiger, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen (BGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - VII ZB 161/05, ZInsO 2006, 1166; Beschl. v. 27. September 2007, aaO).

    Da die Gläubiger zu den im Verfahren zu berücksichtigenden Insolvenzgläubigern gehören, können sie sich nicht auf den Ausnahmetatbestand des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO berufen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. September 2007, aaO).

  • BGH, 11.07.2013 - IX ZR 286/12

    Negative Feststellungsklage einer schuldnerischen GmbH hinsichtlich der

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 202/06

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Pfändungsschutz hinsichtlich des

  • OLG München, 11.01.2021 - 11 W 1558/20

    Verhältnis der isolierten Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren zur

  • LG Münster, 31.08.2011 - 5 T 373/11

    Möglichkeit einer Ausnahme von dem Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO

  • LAG Nürnberg, 16.04.2008 - 3 Sa 551/07

    Drittschuldnerklage - Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen -

  • LG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 T 203/12

    Restschuldbefreiungsverfahren: Funktionelle Zuständigkeit für eine

  • VG Düsseldorf, 24.09.2012 - 23 K 7855/11

    Insolvenzverfahren Treuhänder Insolvenzverwalter Zahlungsverbot Drittschuldner

  • AG Göttingen, 29.09.2009 - 74 IN 410/02

    Befriedigung der vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstandenen

  • AG Essen, 19.12.2008 - 32 M 686/07

    Unterhaltsrückstand Arbeitseinkommen Rückschlagsperre

  • LG Frankenthal, 26.11.2009 - 1 T 228/09

    Verbot der Zwangsvollstreckung im laufenden Insolvenzverfahren: Pfändung von

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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,542
BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05 (1) (https://dejure.org/2007,542)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2007 - IX ZR 176/05 (1) (https://dejure.org/2007,542)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05 (1) (https://dejure.org/2007,542)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Fristversäumung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Anmeldung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens; Strafrechtliche Einordnung des Unvermögens eines Arbeitgebers zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit gegenüber dem ...

  • zvi-online.de

    InsO § 174 Abs. 2, § 184 Satz 1, § 302 Nr. 1; BGB§ 823Abs. 2; StGB § 266a
    Keine Strafbarkeit des (insolventen) Arbeitgebers wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Zahlungsunfähigkeit

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 234 ZPO
    Vertrauen versus gesetzliche Frist

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in der Insolvenz des Schuldners; Rechtsfolgen der Nichtzahlung der Beiträge zur Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerspruch gegen die Anmeldung einer Forderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Sozialversicherung Beiträge vorenthalten? - Ist ein Arbeitgeber schuldlos zahlungsunfähig, macht er sich dadurch nicht strafbar

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 174 Abs 2 InsO, § 184 S 1 InsO, § 302 Nr 1 InsO, § 823 Abs 2
    Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Vorenthalten, Zahlungsmöglichkeit

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 991
  • ZIP 2007, 541
  • MDR 2007, 738
  • NZI 2007, 416
  • NZI 2008, 50
  • WM 2007, 659
  • AnwBl 2007, 388
  • Rpfleger 2007, 337
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
    b) Diese Rechtsprechung (vgl. ferner BGHZ 152, 166, 171; BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - IX ZR 187/04, ZVI 2006, 311) hat ganz überwiegend Zustimmung erfahren (vgl. HK-InsO/Landfermann, 4. Aufl. § 302 Rn. 7; HmbKomm-InsO/Herchen, § 184 Rn. 13; HmbKomm-InsO/Streck, § 302 Rn. 11; Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 184 Rn. 6; Braun/Buck, aaO § 302 Rn. 8; Ahrens in Kohte/Ahrens/Grote, Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren 3. Aufl. § 302 Rn. 11; Kahlert ZInsO 2006, 409, 410; Peters KTS 2006, 127, 128).

    Auf die im Schrifttum teilweise anders beantwortete Frage, ob der Widerspruch gegen die Einordnung der Forderung als eine solche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung eine Vollstreckung aus dem Tabellenauszug hindert (so BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 aaO), kommt es nicht an.

    Es besteht kein sachlicher Grund dafür, den Streit über die Rechtsnatur der angemeldeten und trotz des Widerspruchs des Schuldners zur Tabelle festgestellten Forderung auf die Zeit nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu verschieben, im Ergebnis also dem Ausgang des Rechtsstreits über eine vom Schuldner zu erhebende Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) zu überlassen (BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 aaO S. 312).

    Der zwischen den Beteiligten umstrittene Charakter der Forderung sollte möglichst frühzeitig geklärt werden, damit nicht die Ungewissheit fortbesteht, ob trotz der vom Schuldner angestrebten Restschuldbefreiung die betreffende Forderung tituliert und durchgesetzt werden kann oder nicht (BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 aaO S. 312 m.w.N.; so auch Kübler/Prütting/Pape, InsO § 174 Rn. 42, 43 a.E.).

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
    Damit fehlt es an einem Treuhandverhältnis des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern (BGHZ 149, 100, 105 f; BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, ZIP 2003, 1666, 1668; v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, ZIP 2006, 290, 291; BGHSt 47, 318, 319).

    Kann der Arbeitgeber seine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, liegt der Tatbestand des § 266a StGB grundsätzlich nicht vor (BGHZ 134, 304, 307; BGH, Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, ZIP 2006, 2127; BGHSt 47, 318, 320).

    Allerdings kann dieser Tatbestand auch dann verwirklicht werden, wenn der Handlungspflichtige zwar zum Fälligkeitstag zahlungsunfähig, sein pflichtwidriges Verhalten jedoch praktisch vorverlagert ist; dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber erkennt, dass sich in seinem Unternehmen Liquiditätsprobleme abzeichnen, und er es gleichwohl unterlässt, durch besondere Maßnahmen (etwa die Aufstellung eines Liquiditätsplans und die Bildung von Rücklagen oder durch Absehen von der Auszahlung des vollen Nettolohns an die Arbeitnehmer) die Zahlung zum Fälligkeitstag sicherzustellen (BGHZ 134, 304, 308; BGH, Urt. v. 25. September 2006 aaO; BGHSt 47, 318, 320 ff).

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
    Kann der Arbeitgeber seine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, liegt der Tatbestand des § 266a StGB grundsätzlich nicht vor (BGHZ 134, 304, 307; BGH, Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, ZIP 2006, 2127; BGHSt 47, 318, 320).

    Allerdings kann dieser Tatbestand auch dann verwirklicht werden, wenn der Handlungspflichtige zwar zum Fälligkeitstag zahlungsunfähig, sein pflichtwidriges Verhalten jedoch praktisch vorverlagert ist; dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber erkennt, dass sich in seinem Unternehmen Liquiditätsprobleme abzeichnen, und er es gleichwohl unterlässt, durch besondere Maßnahmen (etwa die Aufstellung eines Liquiditätsplans und die Bildung von Rücklagen oder durch Absehen von der Auszahlung des vollen Nettolohns an die Arbeitnehmer) die Zahlung zum Fälligkeitstag sicherzustellen (BGHZ 134, 304, 308; BGH, Urt. v. 25. September 2006 aaO; BGHSt 47, 318, 320 ff).

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
    Kann der Arbeitgeber seine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, liegt der Tatbestand des § 266a StGB grundsätzlich nicht vor (BGHZ 134, 304, 307; BGH, Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, ZIP 2006, 2127; BGHSt 47, 318, 320).

    Allerdings kann dieser Tatbestand auch dann verwirklicht werden, wenn der Handlungspflichtige zwar zum Fälligkeitstag zahlungsunfähig, sein pflichtwidriges Verhalten jedoch praktisch vorverlagert ist; dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber erkennt, dass sich in seinem Unternehmen Liquiditätsprobleme abzeichnen, und er es gleichwohl unterlässt, durch besondere Maßnahmen (etwa die Aufstellung eines Liquiditätsplans und die Bildung von Rücklagen oder durch Absehen von der Auszahlung des vollen Nettolohns an die Arbeitnehmer) die Zahlung zum Fälligkeitstag sicherzustellen (BGHZ 134, 304, 308; BGH, Urt. v. 25. September 2006 aaO; BGHSt 47, 318, 320 ff).

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
    Damit fehlt es an einem Treuhandverhältnis des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern (BGHZ 149, 100, 105 f; BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, ZIP 2003, 1666, 1668; v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, ZIP 2006, 290, 291; BGHSt 47, 318, 319).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
    b) Diese Rechtsprechung (vgl. ferner BGHZ 152, 166, 171; BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - IX ZR 187/04, ZVI 2006, 311) hat ganz überwiegend Zustimmung erfahren (vgl. HK-InsO/Landfermann, 4. Aufl. § 302 Rn. 7; HmbKomm-InsO/Herchen, § 184 Rn. 13; HmbKomm-InsO/Streck, § 302 Rn. 11; Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 184 Rn. 6; Braun/Buck, aaO § 302 Rn. 8; Ahrens in Kohte/Ahrens/Grote, Verfahrenskostenstundung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren 3. Aufl. § 302 Rn. 11; Kahlert ZInsO 2006, 409, 410; Peters KTS 2006, 127, 128).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
    Damit fehlt es an einem Treuhandverhältnis des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern (BGHZ 149, 100, 105 f; BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, ZIP 2003, 1666, 1668; v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, ZIP 2006, 290, 291; BGHSt 47, 318, 319).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
    Damit fehlt es an einem Treuhandverhältnis des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern (BGHZ 149, 100, 105 f; BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, ZIP 2003, 1666, 1668; v. 8. Dezember 2005 - IX ZR 182/01, ZIP 2006, 290, 291; BGHSt 47, 318, 319).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 44/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren wegen der Anmeldung einer

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
    a) Mit Beschluss vom 18. September 2003 (IX ZB 44/03, WM 2003, 2342, 2343) hat der Senat ausgeführt, der Insolvenzgläubiger könne, falls der Schuldner Widerspruch gegen die Anmeldung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung einlege, nach § 184 InsO Klage auf Feststellung der Forderung gegen den Schuldner erheben.
  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 45/04

    Umfang der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
    Der Umstand allein, dass das Berufungsgericht - wie im vorliegenden Fall - eine Begründung für die Zulassung der Revision gegeben hat, die sich nur auf die Zulässigkeit der Klage bezieht, reicht nicht aus (vgl. BGH, Urt. v. 3. März 2005 - IX ZR 45/04, MDR 2005, 886 f).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    aa) Zutreffend hat das Beschwerdegericht den nur gegen die Feststellung, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stamme, gerichteten Widerspruch des Schuldners als zulässig angesehen (BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05, ZIP 2007, 541 Rn. 10; vom 10. Oktober 2013 - IX ZR 30/13, ZIP 2013, 2265 Rn. 12).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZB 93/13

    Rechte der Insolvenzgläubiger nach Restschuldbefreiung: Erteilung einer

    Widerspricht der Schuldner lediglich dem Rechtsgrund einer Forderung als vorsätzliche unerlaubte Handlung, ist dem Gläubiger auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung aus der Eintragung der Forderung in der Tabelle eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen (Klarstellung zu BGH, 18. September 2003, IX ZB 44/03, WM 2003, 2342, 2343 und BGH, 18. Januar 2007, IX ZR 44/03, WM 2007, 659 Rn. 8).

    In diesem Fall muss er nicht einen gegen die Forderung insgesamt gerichteten Widerspruch erheben (BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05, WM 2007, 659 Rn. 10; vom 10. Oktober 2013 - IX ZR 30/13, WM 2013, 2077 Rn. 12 f; MünchKomm-InsO/Schumacher, 3. Aufl., § 178 Rn. 22; HK-InsO/Depré, 6. Aufl., § 184 Rn. 1; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13. Aufl., § 178 Rn. 14, 30; HmbKomm-InsO/Preß/Henningsmeier, InsO, 4. Aufl., § 178 Rn. 5; aA Pape, ZVI 2014, 1, 6).

    Der Widerspruch stehe zwar der Feststellung der Forderung nicht entgegen (§ 178 Abs. 1 Satz 2 InsO), doch hindere er eine Vollstreckung aus der Tabelle, solange er nicht durch ein entsprechendes Feststellungsurteil beseitigt worden sei (BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - IX ZB 44/03, WM 2003, 2342, 2343; Urteil vom 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05, WM 2007, 659 Rn. 8; zustimmend MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl., § 302 Rn. 19; HK-InsO/Landfermann, aaO § 302 Rn. 12; Uhlenbruck/Vallender, aaO § 302 Rn. 23 f; Schmidt/Henning, InsO, 18. Aufl., § 302 Rn. 13; Pape, ZVI 2014, 1, 6 f).

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Es besteht kein sachlicher Grund dafür, den Streit über die Rechtsnatur der angemeldeten Forderung auf die Zeit nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu verschieben, im Ergebnis also die Austragung des Streits einer Vollstreckungsabwehrklage der Beklagten nach § 767 (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - IX ZR 187/04, WM 2006, 1347 Rn. 10; v. 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05, WM 2007, 659 Rn. 11) oder einer negativen Feststellungsklage (BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 - IX ZR 124/08, WM 2009, 313 Rn. 12) zu überlassen, letzteres dann, wenn der Gläubiger noch keinen Vollstreckungstitel erwirkt hat.

    Der Arbeitgeber ist nach § 266a Abs. 1 StGB verpflichtet, im Falle eines Mangels an Zahlungsmitteln vorrangig die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ausreichende Liquidität zur Begleichung dieser Beiträge im Feststellungszeitpunkt bereitzustellen (BGH, Urt. v. 21. Januar 1997 - VI ZR 338/95, BGHZ 134, 304, 308 ff; Beschl. v. 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 321 ff; v. 30. Juli 2003 - 5 StR 221/03, BGHSt 48, 307, 311 ff; Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, WM 2006, 2134 Rn. 10; v. 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05, WM 2007, 659 Rn. 18).

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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2515
BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07 (https://dejure.org/2007,2515)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2007 - 1 StR 88/07 (https://dejure.org/2007,2515)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07 (https://dejure.org/2007,2515)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Definition der Zahlungsunfähigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz - Insolvenzverschleppungshaftung verschärft

  • wistra-online.com PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 17 Abs. 2
    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 643
  • NZI 2008, 43
  • NZI 2008, 50
  • StV 2007, 528
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07
    Sonst liegt - von vorneherein - Zahlungsunfähigkeit vor (vgl. zu allem BGH wistra 2005, 432; Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz 18. Aufl. § 64 Rdn. 4 ff., § 84 Rdn. 25; Bieneck in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 76 Rdn. 51 ff.).
  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06

    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung des Antrags auf Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07
    Der Senat versteht daher die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2007 (5 StR 505/06 Rdn. 4) unter Hinweis auf eine aus dem Jahr 1997 stammende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum alten Konkursrecht (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1) gewählte Formulierung, wonach Zahlungsunfähigkeit (im konkreten Fall seit dem 1. Dezember 1999) im Sinne von §§ 64, 84 GmbHG "das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens (sei), seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen", dahingehend, dass damit nur noch die Zahlungsstockung im Sinne des neuen Insolvenzrechts angesprochen werden sollte.
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07
    Der Senat versteht daher die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2007 (5 StR 505/06 Rdn. 4) unter Hinweis auf eine aus dem Jahr 1997 stammende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum alten Konkursrecht (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1) gewählte Formulierung, wonach Zahlungsunfähigkeit (im konkreten Fall seit dem 1. Dezember 1999) im Sinne von §§ 64, 84 GmbHG "das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens (sei), seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen", dahingehend, dass damit nur noch die Zahlungsstockung im Sinne des neuen Insolvenzrechts angesprochen werden sollte.
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

    Sonst liegt Zahlungsunfähigkeit vor (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07, BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsfähigkeit 2 mwN).
  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie);

    Damit ist dem Senat die Überprüfung verwehrt, ob der vom Landgericht zugrunde gelegte Liquiditätsstatus nicht nur alle relevanten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch die zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (also die flüssigen Mittel und kurzfristig einziehbaren Forderungen sowie gegebenenfalls die kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenstände) enthält (vgl. § 17 Abs. 2 InsO und BGH wistra 2001, 306, 307; 2007, 312).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    (1) Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO (vgl. dazu BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 2) ist hier ausreichend - auch mit Blick auf das Geständnis des sachkundigen Angeklagten - durch die vom Landgericht angeführten "wirtschaftskriminalistischen Beweisanzeichen" (vgl. dazu BGH wistra 2003, 232 m.N.; zum Inhalt eines Liquiditätsstatus BGH wistra 2001, 306, 307; Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 4. Aufl. § 76 Rdn. 57 ff.) für den Zeitraum ab Ende Juli 2001 belegt.
  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

    Damit ist dem Senat die Überprüfung verwehrt, ob der vom Landgericht jeweils zugrunde gelegte Liquiditätsstatus alle relevanten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten und die zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (also die flüssigen Mittel und kurzfristig einziehbaren Forderungen sowie gegebenenfalls die kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenstände) enthält (vgl. § 17 Abs. 2 InsO und BGH wistra 2007, 312; 2001, 306, 307; Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57 ff.).

    Erst recht belegen die Feststellungen weder genaue Zeitpunkte etwaiger Fristen noch gar die Stundung der Kreditforderungen (vgl. Müller-Gugenberger/Bieneck aaO § 76 Rdn. 57, 62; vgl. auch BGH wistra 2007, 312).

  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10

    Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von

    Sofern der neue Tatrichter die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit erneut anhand wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen vornehmen sollte, wird er zu beachten haben, dass hierbei nur solche Verbindlichkeiten herangezogen werden können, die zu dem möglichst konkret zu bezeichnenden Bewertungszeitpunkt auch fällig waren (vgl. § 17 Abs. 2 S. 1 InsO; BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 2; Fischer aaO, vor § 283 Rn. 9).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Sonst liegt Zahlungsunfähigkeit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07, BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsfähigkeit 2 mwN und vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12 Rn. 13).
  • BGH, 29.10.2020 - 5 StR 618/19

    Zahlungsunfähigkeit (Fälligkeit; ernsthaftes Einfordern)

    Der Senat neigt daher der Auffassung zu, wonach die Fälligkeit von Forderungen im insolvenzrechtlichen Sinn nicht voraussetzt, dass die geschuldete Leistung "ernsthaft eingefordert' wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07, NStZ 2007, 643, 644; aA BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 2 StR 169/15, wistra 2017, 495, 498; vgl. auch Baumert NJW 2019, 1486, 1487 f.).
  • BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22

    Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen

    Dieser muss in einem Zeitraum von maximal drei Wochen zu beseitigen sein, da eine kreditwürdige Person in der Lage ist, sich binnen dieser Frist die benötigten Beträge darlehensweise zu beschaffen (BGH, Beschlüsse vom 23.05.2007 - 1 StR 88/07, NStZ 2007, 643 f., in juris, und vom 21.08.2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164 juris Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 20.10.2010 - 3 U 66/10

    Insolvenzanfechtung: Nachweis einer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des

    Davon ist nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn eine innerhalb von 3 Wochen nicht zu beseitigende Liquidationslücke des Schuldners wenigstens 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten ausmacht (BGH ZIP 2005, 1426; BGH NStZ 2007, 643).
  • LG Kiel, 19.01.2009 - XXV KLs 1/06

    Streitigkeiten im Zusammenhang mit Aktienoptionsgeschäften; Verurteilung zu einer

    Der Angeklagte verfügte im Zeitpunkt der drei verfahrensgegenständlichen Taten nicht über ausreichende liquide Mittel in dieser Größenordnung und konnte sich solche auch nicht in einem Zeitraum verschaffen, der die Bewertung als bloße Zahlungsstockung gerechtfertigt hätte, d.h. innerhalb einiger Wochen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.05.2007, 1 StR 88/07).
  • KG, 21.01.2013 - 8 U 155/11

    Insolvenzanfechtung: Voraussetzungen für eine Anfechtbarkeit von Zahlungen des

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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2007 - IX ZR 39/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,858
BGH, 21.06.2007 - IX ZR 39/06 (https://dejure.org/2007,858)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - IX ZR 39/06 (https://dejure.org/2007,858)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - IX ZR 39/06 (https://dejure.org/2007,858)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) und Art. 1 Abs. 2 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 EuInsVO und Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVVO

  • zvi-online.de

    EuInsVO Art. 3 Abs. 1; EuGVVO Art. 1 Abs. 2 lit. b
    EuGH-Vorlage zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklagen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 (EuInsVO), Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO)
    Vorlage an den EuGH - internationaler Gerichtsstand bei Insolvenzanfechtung

  • unalex.eu

    Art. 1 Brüssel I-VO, 3 EuInsVO
    Sachlicher Anwendungsbereich - Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - Konkurs- und Vergleichssachen - Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters

  • publications.europa.eu
  • Judicialis

    EuInsVO Art. 3 Abs. 1; ; Brüssel I-VO Art. 1 Abs. 2 lit. b

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte für Insolvenzanfechtungsklagen gegen einen nicht im Mitgliedsstaat des Insolvenzverfahrens ansässigen Anfechtungsgegner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Örtliche Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung: Erstreckt sich die internationale Zuständigkeitsregel des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO für die Eröffnung von Insolvenzverfahren auch auf Anfechtungsklagen, die sich gegen Anfechtungsgegner mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat richten? ? Internationale ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 EuInsVO und Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVVO

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorlage an den EuGH: Sind deutsche Gerichte für Insolvenzanfechtungsklagen gegen Firmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zuständig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2512 (Ls.)
  • ZIP 2006, 769
  • ZIP 2007, 1415
  • EuZW 2007, 582
  • NZI 2007, 538
  • NZI 2008, 25
  • NZI 2008, 50
  • NZI 2008, 51
  • WM 2007, 1582
  • BB 2007, 698
  • DB 2007, 1693
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.02.1979 - 133/78

    Gourdain / Nadler

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZR 39/06
    Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 22. Februar 1979 (Gourdain/Nadler - Rs C-133/78, EuGHE 1979, 733) ausgeführt, dass nach Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 des Brüsseler EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (im Folgenden: EuGVÜ) Einzelverfahren, die sich auf ein Insolvenzverfahren beziehen, nicht in den Regelungsbereich des Abkommens fallen, wenn sie unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und sich eng innerhalb des Rahmens dieses Verfahrens halten.

    Schließt die EuInsVO den offen gehaltenen Regelungsbereich nicht lückenlos, weil ihr eine Regelung der internationalen Zuständigkeit für die insolvenzbezogenen Einzelverfahren nicht zu entnehmen ist, könnte eine engere Auslegung des Art. 1 Abs. 2 lit. b EuGVVO geboten sein, als sie der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung vom 22. Februar 1979 (aaO) für die entsprechende Vorschrift des EuGVÜ vorgenommen hat, um eine lückenlose Anwendbarkeit der in Betracht kommenden europarechtlichen Normen sicherzustellen.

  • BGH, 11.01.1990 - IX ZR 27/89

    Rechtsnatur des Rückgewähranspruchs aufgrund Konkursanfechtung; Internationale

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZR 39/06
    Der Bundesgerichtshof hat in Anwendung dieses Rechtssatzes mit Urteil vom 11. Januar 1990 (IX ZR 27/89, ZIP 1990, 246) entschieden, dass Anfechtungsklagen des Konkursverwalters unter die Ausnahmebestimmung des Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 EuGVÜ fallen.
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 39/06

    Insolvenzanfechtungsklage - europarechtliche internationale Zuständigkeit

    Die Entscheidung über die Revision hängt, wie der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 21. Juni 2007 (IX ZR 39/06, ZIP 2007, 1415) im Einzelnen ausgeführt hat, von der Frage ab, ob sich die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte aus Art. 3 Abs. 1 EuInsVO ergibt.
  • OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07

    Insolvenzanfechtung: Herausgabe- bzw. Schadensersatzanspruch eines

    Wenn das Oberlandesgericht nicht dieser Auffassung sei, müsse es gemäß Art. 234 EGV den Europäischen Gerichtshof anrufen oder das Verfahren nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung über das Vorlageersuchen des BGH in der Sache IX ZR 39/06 aussetzen.

    Auf diese Frage bezieht sich die Vorlage des BGH vom 21.06.2007 - IX ZR 39/06 an den Europäischen Gerichtshof.

  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 27 U 145/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus

    Anderes folgt nicht aus der Entscheidung des BGH (ZIP 2007, 1415 Rz. 18), mit der dieser die Frage, ob Art. 3 EuInsVO zusätzlich Anfechtungsklagen erfasst, dem EuGH vorlegte.

    Der Europäische Gerichtshof hat deshalb auf Vorlage des BGH (ZIP 2007, 1415) entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 der EuInsVO dahingehend auszulegen ist, dass die Gerichte des Mitgliedsstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner, der seinen satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, zuständig sind (NJW 2009, 2189).

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2009 - 4 W 134/09

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Insolvenzgerichts für eine

    Dass im Tenor der EuGH-Entscheidung ein Anfechtungsgegner mit satzungsmäßigem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat aufgeführt ist, nimmt der vorliegend beabsichtigten Anfechtungsklage schon deshalb nicht ihre hinreichende Erfolgsaussicht, weil diese Formulierung der Fragestellung der Vorlageentscheidung entspricht (BGH, EuGH-Vorlage vom 21.06.2007 - IX ZR 39/06).
  • LG Karlsruhe, 03.01.2014 - 14 O 94/13

    Internationale Zuständigkeit: Negative Feststellungklage eines deutschen

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 12.02.2009 (C-339/07, NJW 2009, 2189, ergangen auf Vorlagebeschluss des BGH vom 21.06.2007 - IX ZR 39/06, ZIP 2007, 1415) entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 EuInsVO dahin auszulegen ist, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner, der seinen satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, zuständig sind.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2007 - IX ZR 41/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1090
BGH, 24.05.2007 - IX ZR 41/05 (https://dejure.org/2007,1090)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2007 - IX ZR 41/05 (https://dejure.org/2007,1090)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - IX ZR 41/05 (https://dejure.org/2007,1090)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3350
  • ZIP 2007, 1338
  • MDR 2007, 1157
  • NZI 2007, 450
  • NZI 2008, 18
  • NZI 2008, 50
  • WM 2007, 1338
  • Rpfleger 2007, 624
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 442/98

    Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 41/05
    Wie der Senat bereits entschieden hat, gilt sie nicht für das Verhältnis mehrerer Verletzter untereinander (BGHZ 144, 185, 191).

    Soweit der Senat in der Entscheidung BGHZ 144, 185, 188 f obiter eine andere Ansicht vertreten hat, hält er daran nicht fest.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 41/05
    Der Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger kann nur kraft gesetzlicher Anordnung durchbrochen werden (vgl. BVerfGE 65, 182, 191).
  • BGH, 27.05.1971 - VII ZR 85/69

    Baumaterial - § 399 BGB, Kollision mit verlängertem Eigentumsvorbehalt, § 455 BGB

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 41/05
    Die Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 1 InsO soll - ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 13 KO - den Grundsatz der Gleichbehandlung persönlicher Insolvenzgläubiger gewährleisten (vgl. BGHZ 56, 228, 231).
  • LG Düsseldorf, 22.05.2001 - 25 T 222/01

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme im Rahmen der insolvenzrechtlichen

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 41/05
    bb) Ob das Veräußerungsverbot gemäß § 111c Abs. 5 StPO absolut oder nur relativ wirkt, ist allerdings umstritten (für eine absolute Wirkung etwa MünchKomm-InsO/Ott, § 80 Rn. 154; Nerlich/Römermann/Wittkowski, InsO § 80 Rn. 179; HambK-InsO/Kuleisa, § 80 Rn. 62; für eine relative Wirkung etwa LG Düsseldorf ZInsO 2002, 87, 88; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 13 Rn. 4; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 80 Rn. 145; FK-InsO/App, 4. Aufl. § 80 Rn. 27; Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 80 Rn. 73 mit Fn. 161; Raebel in Lambert-Lang/Tropf/Frenz, Handbuch der Grundstückspraxis 2. Aufl. Teil 5 Rn. 163; Breuer, KTS 1995, 1, 12; Hess/Albeck, ZIP 2000, 871, 873; Malitz NStZ 2002, 337, 341; KK-StPO/Nack, 5. Aufl. § 111c Rn. 6; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 111c Rn. 10; SK-StPO/Rudolphi, § 111c Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2013 - 2 Ws 561/12

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests mit

    § 111c Abs. 5 StPO knüpft an die strafprozessuale Beschlagnahme gemäß § 111b Abs. 1 und 5, § 111c StPO lediglich ein solches relatives Veräußerungsverbot (vgl. BGH NJW 2007, 3350, Rdn. 13 ff. nach juris mit zustimm. Anm. Malitz, EWiR 2007, 693 f.; OLG Oldenburg ZInsO 2012, 1271, Rdn. 57 nach juris; Ott/Vuia, in: MünchKommInsO, 2. Aufl., § 80 Rdn. 154 m.w.N.; FK-InsO/App, 7. Aufl., § 80 Rdn. 33).

    Denn die gemäß § 111c Abs. 3 Satz 2 StPO sinngemäß anzuwendenden Vorschriften der Zivilprozessordnung betreffen nur den Pfändungsvorgang als solchen, während die Rechtsfolgen der Pfändung in § 111c Abs. 5 StPO abweichend von der Zivilprozessordnung (statt Pfändungspfandrecht nur Veräußerungsverbot) geregelt sind (BGH NJW 2007, 3350, Rdn. 21 ff. nach juris).

    Im Ergebnis verliert somit auch eine zunächst wirksame Beschlagnahme gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 InsO mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Wirkung (BGH NJW 2007, 3350, Rdn. 20 nach juris).

    Vorrechte (auch) des Fiskus sollten mit der Einführung der Insolvenzordnung gerade beseitigt werden (so ausdrücklich BGH NJW 2007, 3350, Rdn. 20 nach juris unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/2443, S. 92 - richtig: S. 90; s.a. S.106 f.).

    Dies steht auch im Einklang mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtanwendbarkeit des § 80 Abs. 2 Satz 2 InsO bei der Beschlagnahme (BGH NJW 2007, 3350, Rdn. 21 ff. nach juris).

    Soweit in der Literatur die Ansicht vertreten wird, die Argumentation des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 24.5.2007 (NJW 2007, 3350) lasse vermuten, dass er unter Geltung des neuen Rechts die Vorverlegung auf den Zeitpunkt der Arrestvollziehung gemäß § 111d StPO zugunsten eines Verletzten mit der Folge bejahen würde, dass dieser sich auf ein wirksames und unanfechtbares Absonderungsrecht berufen könnte, wenn seine Vollstreckung oder Vollziehungsmaßnahme nach, die staatliche Arrestvollziehung aber vor den insolvenzrechtlich relevanten Zeitpunkten erfolgten (vgl. von Gleichenstein ZIP 2008, 1151, 1155), kann dem angesichts der klaren Gesetzesbegründung nicht beigetreten werden.

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Dann würde zwar gemäß § 88 InsO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Sicherheit unwirksam, welche der Insolvenzgläubiger nach dem Antrag auf Insolvenzeröffnung durch Zwangsvollstreckung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen erlangt hat (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 41/05, NJW 2007, 3350 mwN).
  • OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 1 U 39/11

    Rechtswirkungen eines Veräußerungsverbots des Verletzten im Strafverfahren bei

    Eine entsprechende Rückwirkung auf den Zeitpunkt des ausgebrachten Arrestes nach § 111d StPO gilt nicht für ein Pfändungspfandrecht, das der Geschädigte später durch Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erwirbt (im Anschluss an BGH, Urt. 24.5.2007, IX ZR 41/05).

    Soweit das Landgericht sich auf die Entscheidung des BGH vom 24.5.2007, Az. IX ZR 41/05, berufen habe, habe es verkannt, dass es in dieser Entscheidung des BGH um eine Beschlagnahme i.S.d. § 111c StPO gegangen sei und nicht um einen dinglichen Arrest gem. § 111d StPO.

    Der BGH hat dementsprechend auch zutreffend entschieden, dass die in § 111 Abs. 3 S. 1 StPO angeordnete Rückwirkung nicht entsprechend auch für ein vom Verletzten erworbenes Pfändungspfandrecht gilt (vgl. BGH vom 24.5.2007, Az. IX ZR 41/05, Tz. 10, NJW 2007, 3350, 3351).

    Die Entscheidung des BGH vom 24.5.2007, Az. IX ZR 41/05, NJW 2007, 3350, 3351, ist zur Rechtslage vor Einfügung des § 111g Abs. 3 S. 6 StPO ergangen.

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04

    Auszahlung einer beschlagnahmten Geldforderung an den Verletzten im

    Eine Abtretung nach dem Wirksamwerden der Beschlagnahme war gemäß § 111c Abs. 5 StPO, § 136 BGB gegenüber dem verfallberechtigten Staat relativ unwirksam (BGH, Urt. v. heutigen Tage - IX ZR 41/05, z.V.b.).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2009 - 3 Ws 214/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Vorrang vor einem strafprozessualen Arrest von

    Dieses relative Veräußerungsverbot, das gegen den Schuldner zum Schutz bestimmter Personen erfolgt, ist gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 InsO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirkungslos mit der Folge, dass es zu Gunsten der Verletzten keine Rückwirkung mehr entfalten kann (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 24.5.2007 in NJW 2007, 3350-3352; Meyer -Großner, aaO., § 111 c Rdn.: 10; Nack, aaO, § 111g Rdn.: 10; Ott/Vuia, Münchner Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 80 Rdn.: 154; OLG Köln in ZIP 2004, 2013 ff; LG Köln in ZIP 2006, 1059; KG in NStZ-RR 2005, 322; LG Neubrandenburg, ZInsO Rechtsprechungsreport 2000, S. 676; LG Saarbrücken, Beschluss vom 19.05.2003 - 8 Qs 86/03 - zitiert nach juris; LG Berlin, Beschluss vom 11.12.2007 - 534 Qs 224/07 - zitiert nach juris; dazu tendiert auch: OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2003 - 2 Ws 593+617/03 -zitiert nach juris).
  • KG, 30.12.2015 - 1 Ws 86/14

    Dinglicher Arrest: Staatlicher Auffangrechtserwerb nach Eröffnung des

    Der Fall liegt damit anders als bei bloßen Beschlagnahmen nach § 111c Abs. 1 bis Abs. 4 StPO, welche aufgrund der Regelung des § 111c Abs. 5 StPO i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht insolvenzfest sind (vgl. BGH NJW 2007, 3350, 3351).
  • KG, 11.07.2008 - 3 Ws 137/08

    Dinglicher Arrest: Wirkung des strafrechtlichen Arrestes im Insolvenzverfahren

    Anders als die Beschlagnahme nach § 111c Abs. 1 - 4 StPO, die im Insolvenzverfahren keine Wirkung entfaltet [vgl. BGH NJW 2007, 3350 ff.], bleibt eine auf Grund eines dinglichen Arrestes erfolgte Pfändung weiter bestehen, wenn sie außerhalb der Monatsfrist des § 88 InsO unanfechtbar erlangt worden ist [vgl. OLG Köln, ZIP 2004, 2013].
  • LG Berlin, 11.11.2021 - 502 Qs 36/21

    Strafprozessuale Beschlagnahme: Vorrang der Zwangsverwaltung hinsichtlich

    Denn es entsteht ausweislich der Sonderregelung in § 111d Abs. 1 Satz 1 StPO kein Pfändungspfandrecht hinsichtlich der sichergestellten Mietforderungen, sondern allein ein Veräußerungs- und Verfügungsverbot gemäß den §§ 135 f. BGB (vgl. zum damals im Regelungsgehalt identischen § 111c Abs. 5 StPO a.F.: BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 41/05, Rn. 23, juris).
  • KG, 11.07.2008 - 1 AR 129/08

    Wirksamkeit einer aufgrund dinglichen Arrests erfolgten Pfändung bis einen Monat

    Anders als die Beschlagnahme nach § 111c Abs. 1 - 4 StPO, die im Insolvenzverfahren keine Wirkung entfaltet (vgl. BGH ZIP 2007, 1338 = NJW 2007, 3350, dazu EWiR 2007, 693 (Malitz) ), bleibt eine aufgrund eines dinglichen Arrestes erfolgte Pfändung weiter bestehen, wenn sie außerhalb der Monatsfrist des § 88 InsO unanfechtbar erlangt worden ist (vgl. OLG Köln ZIP 2004, 2013 = ZVI 2004, 675 , dazu EWiR 2005, 357 (Schmerbach) ).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04   

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https://dejure.org/2007,1098
BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04 (https://dejure.org/2007,1098)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2007 - IX ZR 97/04 (https://dejure.org/2007,1098)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/04 (https://dejure.org/2007,1098)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer unmittelbar zugunsten des durch eine abgeurteilte Straftat Verletzten ergangenen strafprozessualen Auszahlungsanordnung; Rechtsfolgen der Falschbezeichnung einer Rückgewinnungshilfeanordnung als sog. erweiterter Verfall; Rechtsfolgen der Befolgung einer ...

  • Judicialis

    StPO § 111c Abs. 3; ; StPO § 111k; ; BGB § 407; ; BGB § 408 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 111c Abs. 3 § 111k; BGB § 408 Abs. 2 § 407
    Auszahlung einer beschlagnahmten Geldforderung an den Verletzten im Strafverfahren; Rechtsstellung des Drittschuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Gerichtliche Anordnung im Strafverfahren zur Zahlung zulässig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 172, 278
  • NJW 2007, 3352
  • ZIP 2007, 1532
  • MDR 2007, 1148
  • NZI 2008, 50
  • WM 2007, 1290
  • Rpfleger 2007, 572
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
    Für den notwendigen Schutz des Drittschuldners vor der Gefahr, durch die Befolgung gerichtlicher Anordnungen ungerechtfertigte Nachteile zu erleiden, und das dagegen abzuwägende Interesse des Verurteilten, wie ein Vollstreckungsschuldner durch rechtswidrige Anordnung des Gerichts keine Vermögenseinbußen hinnehmen zu müssen (vgl. BGHZ 127, 146, 155), ergibt sich aus den unterschiedlichen Formen der vollstreckungs- und strafgerichtlichen Anordnungen kein Unterschied.

    Sie beruhen darauf, dass sich die Wirkung einer Pfändung, die stets nur das angebliche Recht des Vollstreckungsschuldners erfasst, auf seine materielle Berechtigung nicht erstreckt (BGHZ 127, 146, 154 oben).

  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01

    Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
    Hat der Vollstreckungsschuldner die Forderung bereits vor der Pfändung an einen Dritten abgetreten, so geht die Pfändung ins Leere, die Überweisung gewährt dem Vollstreckungsgläubiger keine Rechte (BGHZ 56, 339 f; 100, 36, 42; 151, 127, 131; BGH, Urt. v. 21. September 2006 - IX ZR 23/05, ZIP 2007, 146).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
    Das mag im Ansatz denkbar sein, weil es sich nicht um einen Strafausspruch handelt, dessen Grundlage außerhalb des Gesetzes weder geschaffen noch verschärft werden darf (BVerfGE 25, 269, 285; BVerfG NJW 1986, 1671, 1672), sondern nach der gesetzlichen Regelung nur um die einstweilige hoheitliche Ordnung rechtswidriger Besitzverhältnisse.
  • BGH, 12.12.2001 - IV ZR 47/01

    Pfändung einer nicht bestehenden Forderung

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
    Hier greift zugunsten des Drittschuldners, welcher von der Abtretung keine Kenntnis hat, der materielle Leistungsschutz der § 408 Abs. 2, § 407 BGB ein (vgl. BGH, Urt. v. 12. Dezember 2001 - IV ZR 47/01, NJW 2002, 755, 757).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
    Das mag im Ansatz denkbar sein, weil es sich nicht um einen Strafausspruch handelt, dessen Grundlage außerhalb des Gesetzes weder geschaffen noch verschärft werden darf (BVerfGE 25, 269, 285; BVerfG NJW 1986, 1671, 1672), sondern nach der gesetzlichen Regelung nur um die einstweilige hoheitliche Ordnung rechtswidriger Besitzverhältnisse.
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
    Die demgegenüber von der Revision gezogene Parallele zum nichtigen Überweisungsbeschluss nach Erlass eines Arrestbefehls (BGHZ 121, 98, 101 ff) trifft in einem wesentlichen Punkt nicht zu.
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 161/85

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Forderungsabtretung;

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
    Hat der Vollstreckungsschuldner die Forderung bereits vor der Pfändung an einen Dritten abgetreten, so geht die Pfändung ins Leere, die Überweisung gewährt dem Vollstreckungsgläubiger keine Rechte (BGHZ 56, 339 f; 100, 36, 42; 151, 127, 131; BGH, Urt. v. 21. September 2006 - IX ZR 23/05, ZIP 2007, 146).
  • BGH, 18.03.2004 - IX ZR 177/03

    Kenntnis von der Abtretung bei Streit über deren Wirksamkeit; Begriff des

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
    Er hat bei objektiver Ungewissheit über die Wirksamkeit einer Abtretung von dieser Verfügung keine genügende Kenntnis im Sinne von § 407 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 18. März 2004 - IX ZR 177/03, WM 2004, 981, 985 unter II. 4.).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 41/05

    Wirksamkeit der strafprozessualen Beschlagnahme von Geld in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
    Eine Abtretung nach dem Wirksamwerden der Beschlagnahme war gemäß § 111c Abs. 5 StPO, § 136 BGB gegenüber dem verfallberechtigten Staat relativ unwirksam (BGH, Urt. v. heutigen Tage - IX ZR 41/05, z.V.b.).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 23/05

    Einwendungen Dritter im Drittschuldnerprozess

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04
    Hat der Vollstreckungsschuldner die Forderung bereits vor der Pfändung an einen Dritten abgetreten, so geht die Pfändung ins Leere, die Überweisung gewährt dem Vollstreckungsgläubiger keine Rechte (BGHZ 56, 339 f; 100, 36, 42; 151, 127, 131; BGH, Urt. v. 21. September 2006 - IX ZR 23/05, ZIP 2007, 146).
  • BGH, 26.05.1987 - IX ZR 201/86

    Befreiende Wirkung von Leistungen des Drittschuldners

  • BGH, 09.06.1976 - VIII ZR 19/75

    Voraussetzungen der Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  • BGH, 05.07.1971 - II ZR 176/68

    Seeversicherung

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Nichtig und ohne jede rechtliche Wirkung ist die Anordnung nur dann, wenn sie offensichtlich jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1992 - IX ZR 226/91, BGHZ 121, 98, 101; vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/04, BGHZ 172, 278 Rn. 15; vom 20. März 2008 - IX ZR 2/07, WM 2008, 838 Rn. 8; vom 10. Dezember 2009, aaO).
  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08

    Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf

    Jedoch ist ihr wegen Nichtigkeit jede Rechtswirkung zu versagen, wenn die getroffene Maßnahme jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGHZ 33, 195, 201; 41, 303, 309; 121, 98, 101; 142, 51, 57 f; 172, 278, 282 Rn. 15; BGH, Urt. v. 20. März 2008 - IX ZR 2/07, WM 2008, 838, 839 Rn. 8; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 51 Rn. 29; MünchKomm-ZPO/Lindacher Rn. 21 vor §§ 51, 52; Musielak/ Weth, ZPO 7. Aufl. § 51 Rn. 12; Gehrlein in Prütting/Gehrlein, ZPO 2009 § 53 Rn. 3).
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    Eine Analogie setzt jedoch eine planwidrige Regelungslücke voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 1 ARs 3/20 Rn. 23 ff.; zu § 111k StPO aF BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/04, BGHZ 172, 278 Rn. 12).
  • OLG Braunschweig, 22.06.2021 - 1 Ws 88/21

    Zuständigkeit des Gerichts für Auskehrung des Verwertungserlöses auch gegenüber

    § 407 BGB ist entsprechend anwendbar, wenn der Staat im Strafprozess Zahlungen an den (vermeintlich noch) Geschädigten vornimmt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2007, IX ZR 97/04, Leitsatz und Rn. 19, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.12.2008 - IX ZR 219/07

    Zulässigkeit der Abtretung der Honoraransprüche eines Rechtsanwalts; Ausübung des

    Schützenswertes Vertrauen in die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Altregelung bestand für die Mandanten nicht; für die beteiligten Verkehrskreise ergab sich hinreichender Schutz aus § 407 Abs. 1 BGB (vgl. BGHZ 172, 278, 286 f Rn. 26; BGH, Urt. v. 18. März 2004 - IX ZR 177/03, WM 2004, 981, 985 unter II. 4.).
  • OLG Hamm, 27.01.2023 - 11 U 60/20

    Öffentlich-rechtliche Verwahrung; Amtshaftung; Beschlagnahme; Sicherstellung;

    Es geht lediglich um die Entscheidung nach Aktenlage über die Herausgabe beziehungsweise das vorläufige Besitzrecht an einem Gegenstand; diese vorläufige Besitzstandsregelung hindert den Dritten nicht, sein besseres Recht gegen den Anordnungsbesitzer zu verfolgen, an den die beschlagnahmte Sache herausgegeben worden ist (BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 97/04, juris Rn. 22; LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14.06.2011 - 6a T 38/11, juris Rn. 10; Johann , in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2014, § 111k Rn. 3; Bittmann , in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2014, § 111k Rn. 3; Huber , in: Graf, BeckOK StPO, 18. Edition, Stand 24.03.2014, § 111k Rn. 2).
  • BGH, 04.12.2008 - IX ZR 218/07

    Zulässigkeit der Abtretung von Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts mit

    Schon die objektive Ungewissheit über die Wirksamkeit einer Abtretung schließt genügende Kenntnis des Schuldners von der Verfügung im Sinne von § 407 Abs. 1 BGB aus (BGHZ 172, 278, 286 f Rn. 26; BGH, Urt. v. 18. März 2004 - IX ZR 177/03, WM 2004, 981, 985 unter II. 4).
  • BGH, 04.12.2008 - IX ZR 220/07

    Wirksamkeit der Abtretung einer anwaltlichen Honorarforderung

    Schützenswertes Vertrauen in die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Altregelung bestand für die Mandanten nicht; für die beteiligten Verkehrskreise ergab sich hinreichender Schutz aus § 407 Abs. 1 BGB (vgl. BGHZ 172, 278, 286 f Rn. 26; BGH, Urt. v. 18. März 2004 - IX ZR 177/03, WM 2004, 981, 985 unter II. 4.).
  • BGH, 04.12.2008 - IX ZR 201/07

    Zulässigkeit der Abtretung von Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts mit

    Schützenswertes Vertrauen in die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Altregelung bestand für die Mandanten nicht; für die beteiligten Verkehrskreise ergab sich hinreichender Schutz aus § 407 Abs. 1 BGB (vgl. BGHZ 172, 278, 286 f Rn. 26; BGH, Urt. v. 18. März 2004 - IX ZR 177/03, WM 2004, 981, 985 unter II. 4.).
  • KG, 30.12.2015 - 1 Ws 86/14

    Dinglicher Arrest: Staatlicher Auffangrechtserwerb nach Eröffnung des

    Die analoge Anwendung auf Forderungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht möglich, weil es hierfür an der notwendigen Lücke im Gesetz fehlt (vgl. BGHZ 172, 278, 281 Rz. 12).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.06.2011 - 6a T 38/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zulässigkeit bei einem den Verzicht auf die

  • OLG München, 04.11.2009 - 20 U 3116/09

    Zulässigkeit einer weiteren Zwangsvollstreckung nach Teilzahlung eines

  • OLG Brandenburg, 02.11.2010 - 11 U 143/09

    Kaufmann bei caritativer Prägung des Trägers

  • LG Berlin, 26.09.2017 - 36 O 273/16

    Kaufinteressent als Besitzdiener des Kfz-Verkäufers bei Probefahrt

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Rechtsprechung
   BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1870
BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06 (https://dejure.org/2007,1870)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2007 - 3 AZR 618/06 (https://dejure.org/2007,1870)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 (https://dejure.org/2007,1870)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines Kündigungsschutzprozesses durch den Antrag des Arbeitgebers nach Chapter 11 des U.S.-Bankruptcy Code und durch das dadurch automatisch ausgelöste Reorganisationsverfahren; Beendigung der Unterbrechung durch die Aufnahme des Rechtsstreits durch den ...

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    InsO § 86; ; InsO § ... 108; ; InsO § 343; ; InsO § 352; ; Chapter (Chap.) 11 des U.S.-Bankruptcy Code; ; EuInsVO Art. 1; ; EuInsVO Art. 2; ; ZPO § 240; ; ZPO § 250; ; ZPO § 303; ; ZPO § 328; ; ZPO § 559; ; KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; KSchG § 13; ; ArbGG § 9 Abs. 1; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; ArbGG § 61a; ; GVG §§ 17 ff.

  • rechtsportal.de

    Kündigung; Prozessrecht; Insolvenzrecht; Ausländisches Recht - Unterbrechung des Rechtsstreits; ausländisches Insolvenzverfahren; Voraussetzungen, Reichweite und Rechtsfolgen einer Anerkennung bzw. Nichtanerkennung; Chapter 11 des U.S.-Bankruptcy Code; ordre public; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens (hier: in USA) führt unmittelbar zur Unterbrechung des Kündigungsschutzprozesses in Deutschland ? Das ?wie? der Aufnahme durch Arbeitnehmer richtet sich nach deutschem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 309
  • ZIP 2007, 2047
  • NZI 2008, 122
  • NZI 2008, 22
  • NZI 2008, 45
  • NZI 2008, 46
  • NZI 2008, 50
  • DB 2007, 2543
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Dem Staat obliegt eine aus dem Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsschutzvorschriften Rechnung tragen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, zu B I der Gründe).

    Der Arbeitsplatz ist die wirtschaftliche Existenzgrundlage für ihn und seine Familie" (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - aaO, zu B I 3 b aa der Gründe).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Deshalb wird nach § 240 ZPO ein Kündigungsrechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens immer unterbrochen (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 19).

    Soll der Kündigungsschutzprozess aber nicht nur die Grundlage für die in der Vergangenheit entstandenen Insolvenzforderungen liefern, sondern auch klären, ob das Arbeitsverhältnis über die Insolvenzeröffnung fortbesteht - woraus sich Masseforderungen ergeben können -, so kann der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess nach § 86 Abs. 1 InsO gegen den Insolvenzverwalter aufnehmen (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 25).

  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Auf Grund der nunmehrigen Rechtslage verlangt der BGH für eine Unterbrechung des Rechtsstreits keinen Wechsel der Prozessführungsbefugnis mehr (vgl. 7. Dezember 2006 - V ZB 93/06 - ZIP 2007, 249, zu II 2 der Gründe).
  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten - im vorliegenden Fall Art. 12 Abs. 1 GG - abzuleitende Justizgewährungsanspruch verhindert, dass der Anspruch auf die gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzt wird (BVerfG 25. Juli 2005 - 1 BvR 2419/03 -, - 1 BvR 2420/03 - WM 2005, 2014, zu II 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Bei Versäumung der dreiwöchigen Klagefrist wird nach §§ 4, 7, 13 KSchG "das materielle Recht des Rechtsschutzes beraubt" (BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - BAGE 52, 263, zu B II 3 b der Gründe).
  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84

    Wirkung des Auslandskonkurses im Inland

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Im Urteil vom 11. Juli 1985 (- IX ZR 178/84 - BGHZ 95, 256, zu I 5 der Gründe) hatte dann der BGH diese Rechtsfrage offengelassen.
  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Dies soll verhindern, dass die Frage der Wirksamkeit der Kündigung für längere Zeit in der Schwebe bleibt (BAG 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 -BAGE 30, 141, zu B III 3 a der Gründe).
  • BGH, 26.11.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des inländischen Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Mit den Beschlüssen vom 13. Mai 1997 (- IX ZR 309/96 - NJW 1997, 2525) und 26. November 1997 (- IX ZR 309/96 - ZIP 1998, 659) hat er seine Rechtsauffassung geändert und ist davon ausgegangen, dass die Eröffnung eines grundsätzlich anzuerkennenden Auslandskonkurses gemäß § 240 ZPO einen im Inland gegen den Gemeinschuldner anhängigen, die Konkursmasse betreffenden Prozess unterbricht, sofern das ausländische Recht die ausschließliche Prozessführungsbefugnis des Konkursverwalters - auch mit Bezug auf Schuldnervermögen in fremden Staaten - vorsieht.
  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Auslandskonkurs

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Mit den Beschlüssen vom 13. Mai 1997 (- IX ZR 309/96 - NJW 1997, 2525) und 26. November 1997 (- IX ZR 309/96 - ZIP 1998, 659) hat er seine Rechtsauffassung geändert und ist davon ausgegangen, dass die Eröffnung eines grundsätzlich anzuerkennenden Auslandskonkurses gemäß § 240 ZPO einen im Inland gegen den Gemeinschuldner anhängigen, die Konkursmasse betreffenden Prozess unterbricht, sofern das ausländische Recht die ausschließliche Prozessführungsbefugnis des Konkursverwalters - auch mit Bezug auf Schuldnervermögen in fremden Staaten - vorsieht.
  • BFH, 12.10.1977 - I R 17/77

    Anhängiges Revisionsverfahren - Eröffnung des Konkursverfahrens - Vermögen des

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Diesen Standpunkt hatte auch der BFH mit Beschluss vom 12. Oktober 1977 (- I R 17/77 -BFHE 123, 406) eingenommen.
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03

    Anfechtung der Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenz einer Partei durch

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 619/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 73/82

    Festellungsklage - Widerruf - Verosrgungszusage - Konkurseröffnung - Konkurs -

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 570/80

    Kündigungsschutzklage - Revision

  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 276/92

    Notwendigkeit der Vorabentscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Das Verfahren nach Chapter 11 B.C. ist nach einhelliger Meinung als ausländisches Insolvenzverfahren nach § 343 Abs. 1 Satz 1 InsO anzuerkennen (BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - BAGE 121, 309; BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 -; Uhlenbruck/Lüer 14. Aufl. § 343 Rn. 3; Mankowski EWiR 2007, 759, 760; Hergenröder/Gotzen DZWIR 2010, 273, 276; Paulus Anm. ZZP 2010, 248, 250; Brinkmann IPRax 2011, 143, 145) .

    Zu den danach maßgeblichen Vorschriften des deutschen Rechts gehört auch § 113 InsO (Mankowski EWiR 2007, 759, 760; MünchKommInsO/Reinhart 3. Aufl. § 337 Rn. 9; FK-InsO/Wenner/Schuster 8. Aufl. § 337 Rn. 4) .

    Er hat dabei gemäß 11 U.S.C. sec. 1107 grundsätzlich die Aufgaben und Befugnisse des "trustee", fungiert also als Treuhänder der Gläubiger und muss seine Befugnisse zu deren Gunsten ausüben (BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 17, BAGE 121, 309; Kemper S. 57; Jander/Sohn RIW 1981, 744, 750) .

  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Diese Tatsache ist zwischen den Parteien unstreitig und kann deshalb auch im Rechtsbeschwerdeverfahren noch Berücksichtigung finden (zu den Grenzen: BAG 5. November 2003 - 10 AZB 59/03 - zu 2 c der Gründe; vgl. zum Revisionsverfahren zB BAG 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 - Rn. 16; 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 29, BAGE 121, 309 [zur Berücksichtigungsfähigkeit prozessualer Tatsachen im Revisionsverfahren]) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    (2) Ein Verstoß gegen den ordre public ist nur ausnahmsweise anzunehmen (vgl. zu Art. 26 EuInsVO EuGH 21. Januar 2010 - C-444/07 - [MG Probud ] Rn. 34, Slg. 2010, I-417; s. auch BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 19, BAGE 121, 309) .

    Das Leitbild der EuInsVO ist zwar nicht als zwingende Anforderung an ausländische Insolvenzverfahren in Drittstaaten anzusehen (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 19, BAGE 121, 309) .

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Das Leitbild der EuInsVO ist zwar nicht als zwingende Anforderung an ausländische Insolvenzverfahren in Drittstaaten anzusehen (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 19, BAGE 121, 309) .
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz des Vorliegens von Insolvenzgründen erhalten werden soll, sofern mit diesen Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (vgl. insoweit die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Insolvenzordnung, BT-Drucks. 12/2443, S. 236; ferner BAG, Urt. v. 27.2.2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Tz. 19).

    Gründe dafür, dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. die Anerkennung als Insolvenzverfahren i.S. der §§ 352 und 343 InsO zu verweigern, liegen danach nicht vor (ebenso BAG ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 932).

    Die förmliche Eröffnung durch ein Gericht ist nach § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO nicht erforderlich (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts, BT-Drucks. 15/16, S. 21; BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 23).

    Die Zuständigkeit amerikanischer Insolvenzgerichte (Bankruptcy Courts) ist jedoch in Anlehnung an § 3 InsO zu bejahen (vgl. zur internationalen Zuständigkeit in Insolvenzfällen BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 24).

    Anzuwenden ist sowohl hinsichtlich des für die Aufnahme des Rechtsstreits in Betracht kommenden Personenkreises als auch für alle Voraussetzungen für die Aufnahme eines inländischen Rechtsstreits die lex fori concursus, also das US-amerikanische Recht (§ 352 Abs. 1 Satz 2 InsO); lediglich die Form der Aufnahme richtet sich nach deutschem Recht (BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 31 f.).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Für die Entscheidung des Zwischenstreits über die Unterbrechung sind die prozessualen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel maßgeblich (vgl. BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 8).

    Als ein solches Verfahren werden Auslandsverfahren nicht völlig schrankenlos anerkannt, sondern nur, wenn damit in etwa die gleichen Ziele verfolgt werden wie mit den in der Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahren (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 8; vgl. BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 19; BT-Drucks. 15/16, S. 21).

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz bestehender Insolvenzgründe erhalten werden soll, sofern mit diesem Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 8; BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 20; Anders in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 240 Rn. 4; vgl. BT-Drucks. 12/2443, S. 236; vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1996 - IX ZR 339/95, BGHZ 134, 79, 82 ff.).

    Grundsätzlich verteilen die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht nur die Rechtsprechungsaufgaben auf die einzelnen deutschen Gerichte nach örtlichen Gesichtspunkten, sondern legen mittelbar auch den Umfang der internationalen Zuständigkeit fest (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 20; BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 24).

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

    Für die Entscheidung des Zwischenstreits über die Unterbrechung sind die prozessualen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel maßgeblich (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 8, BAGE 121, 309; BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 - Rn. 30) .

    (bb) Ein Verstoß gegen den ordre public ist nur ausnahmsweise anzunehmen (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 19, BAGE 121, 309).

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf rasche Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche Verfahren, durch die - wie im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens erhalten werden soll, sofern mit diesen Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (vgl. BT-Drucks. 12/2443 S. 236; BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06  - Rn. 19, BAGE 121, 309) .

    Auch der Schuldner einer inländischen Insolvenz ist ausnahmsweise berechtigt, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn die Eigenverwaltung iSv. § 270 InsO angeordnet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06  - Rn. 13; s. auch BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06  - Rn. 27, BAGE 121, 309) .

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 159/05

    Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im Ausland eröffneten

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz des Vorliegens von Insolvenzgründen erhalten werden soll, sofern mit diesen Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (vgl. insoweit die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Insolvenzordnung, BT-Drucks. 12/2443, S. 236; ferner BAG, Urt. v. 27.2.2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Tz. 19).

    Gründe dafür, dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. die Anerkennung als Insolvenzverfahren i.S. der §§ 352 und 343 InsO zu verweigern, liegen danach nicht vor (ebenso BAG ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 932).

    Die förmliche Eröffnung durch ein Gericht ist nach § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO nicht erforderlich (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts, BT-Drucks. 15/16, S. 21; BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 23).

    Die Zuständigkeit amerikanischer Insolvenzgerichte (Bankruptcy Courts) ist jedoch in Anlehnung an § 3 InsO zu bejahen (vgl. zur internationalen Zuständigkeit in Insolvenzfällen BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 24).

    Anzuwenden ist sowohl hinsichtlich des für die Aufnahme des Rechtsstreits in Betracht kommenden Personenkreises als auch für alle Voraussetzungen für die Aufnahme eines inländischen Rechtsstreits die lex fori concursus, also das US-amerikanische Recht (§ 352 Abs. 1 Satz 2 InsO); lediglich die Form der Aufnahme richtet sich nach deutschem Recht (BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 31 f.).

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 160/05

    Voraussetzungen für den Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz des Vorliegens von Insolvenzgründen erhalten werden soll, sofern mit diesen Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (vgl. insoweit die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Insolvenzordnung, BT-Drucks. 12/2443, S. 236; ferner BAG, Urt. v. 27.2.2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Tz. 19).

    Gründe dafür, dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. die Anerkennung als Insolvenzverfahren i.S. der §§ 352 und 343 InsO zu verweigern, liegen danach nicht vor (ebenso BAG ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 932).

    Die förmliche Eröffnung durch ein Gericht ist nach § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO nicht erforderlich (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts, BT-Drucks. 15/16, S. 21; BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 23).

    Die Zuständigkeit amerikanischer Insolvenzgerichte (Bankruptcy Courts) ist jedoch in Anlehnung an § 3 InsO zu bejahen (vgl. zur internationalen Zuständigkeit in Insolvenzfällen BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 24).

    Anzuwenden ist sowohl hinsichtlich des für die Aufnahme des Rechtsstreits in Betracht kommenden Personenkreises als auch für alle Voraussetzungen für die Aufnahme eines inländischen Rechtsstreits die lex fori concursus, also das US-amerikanische Recht (§ 352 Abs. 1 Satz 2 InsO); lediglich die Form der Aufnahme richtet sich nach deutschem Recht (BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 31 f.).

  • LAG Hessen, 05.03.2014 - 12 Sa 265/13

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

    Aus dem Umstand, dass das Restrukturierungsverfahren nach Chapter 11 US Bankruptcy Code nach § 343 Abs. 1 InsO als Insolvenzverfahren anzuerkennen ist (so BAG Urteil v. 27.02.2007 - 3 AZR 618/06), ist dem Schuldner über §§ 335-352 InsO die Möglichkeit eröffnet, beim Ausspruch von Kündigungen mit der kürzeren Kündigungsfrist des § 113 InsO, statt mit längeren arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen zu kündigen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urt. v. 27.02.2007 - 3 AZR 618/06 - DB 2007, 2543) ist das Restrukturierungsverfahren nach Chapter 11 US Bankruptcy Code, dem das Insolvenzplanverfahren nach §§ 217 ff InsO nachgebildet ist, nach §§ 343 Abs. 1 InsO als Insolvenzverfahren anzuerkennen, obwohl es die Verfügungsgewalt nicht einem Verwalter überträgt.

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • OLG München, 22.12.2010 - 20 U 3526/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Verbrauchersachen:

  • LG Berlin, 27.05.2020 - 2 O 322/18

    Voraussetzungen einer Prospekthaftung bei einem ICO

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1498/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1548/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1547/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1546/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1549/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Düsseldorf, 14.07.2011 - 15 Sa 786/10

    Ausländisches Insolvenzverfahren

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 619/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

  • BAG, 30.10.2007 - 3 AZB 17/07

    Anwendbarkeit der EuGVVO (juris: EGV 44/2001) - Aussetzung bei doppelter

  • LAG Hessen, 03.12.2014 - 18 Sa 1300/12

    Ergehen eines Teil-Versäumnisurteils gegen den säumigen Insolvenzverwalter im

  • LG Frankfurt/Main, 02.06.2022 - 24 S 169/21
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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3475
BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06 (https://dejure.org/2007,3475)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - IX ZB 51/06 (https://dejure.org/2007,3475)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06 (https://dejure.org/2007,3475)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Mittelpunkt der Interessen bei Verlegung des Geschäftssitzes; Verletzung rechtlichen Gehörs bei fehlender Kenntnisnahme von Ausführungen der Prozessbeteiligten; Grundstückseigentum bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • unalex.eu

    Art. 3 EuInsVO

  • Judicialis

    InsO § 5 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 15 Abs. 1; ; InsO § 34 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 577 Abs. 6 Satz 3; ; GBO § 47

  • rechtsportal.de

    InsO § 34 Abs. 2 § 11 Abs. 2 Nr. 1 § 15 Abs. 1
    Beschwerdebefugnis einer BGB -Gesellschaft gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 121
  • NZI 2008, 50
  • NZG 2007, 623
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Das Landgericht hat keinen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt, der von einem in einer höchst- oder obergerichtlichen Entscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz abweicht (vgl. BGHZ 154, 288, 292 f).

    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen lässt, müssen demnach besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGHZ 154, 288, 300 f m.w.N.).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Der Senat versteht die namens beider Gesellschafter eingelegte Rechtsbeschwerde als eine solche der (parteifähigen, vgl. BGHZ 146, 341, 347 ff) Schuldnerin.
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig sein, wenn es dem Antragsteller um die Erreichung anderer Ziele als desjenigen der Befriedigung der eigenen Forderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geht (Jaeger/Gerhardt, InsO § 14 Rn. 14 Rn. 4); insbesondere dient das Insolvenzverfahren nicht der Beendigung eines lästigen Vertragsverhältnisses (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1634).
  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    a) Im Rahmen der Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nur diejenigen Zulässigkeitsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind (vgl. BGHZ 152, 7, 8 f für die Nichtzulassungsbeschwerde; BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2005 - IX ZB 19/04, Rn. 4); denn gemäß § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO müssen die Zulässigkeitsgründe in der Begründung des Rechtsmittels dargelegt werden.
  • OLG Stuttgart, 09.01.2007 - 8 W 223/06

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit einer BGB-Gesellschaft als

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Erstmals zu Beginn des Jahres 2007 hat ein Oberlandesgericht entschieden, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden kann, wenn sie einen unterscheidungskräftigen Namen führt (OLG Stuttgart ZIP 2007, 419 ff mit krit. Anm. Kesseler, aaO S. 421).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZA 5/06

    Beschwerdebefugnis von Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin gegen die

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Analog § 15 Abs. 1 InsO kann zwar jeder Gesellschafter Rechtsmittel gegen die Eröffnung einlegen, jedoch nicht in eigenem Namen, sondern namens der Gesellschaft (BGH, Beschl. v. 6. Juli 2006 - IX ZA 5/06, ZInsO 2006, 822).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    bb) Die von der Rechtsbeschwerde angeführten Vergleichsentscheidungen OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Naumburg InVo 2000, 12, 13; BayObLG ZIP 1999, 1714 stellen nicht den Rechtssatz auf, dass es nur dann nicht auf den Verbleib der Geschäftsunterlagen ankomme, wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt worden ist.
  • OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 1 W 29/00

    Bestimmung des unzuständigen Insolvenzgerichts durch das Oberlandesgericht;

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    bb) Die von der Rechtsbeschwerde angeführten Vergleichsentscheidungen OLG Braunschweig ZIP 2000, 1118; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Naumburg InVo 2000, 12, 13; BayObLG ZIP 1999, 1714 stellen nicht den Rechtssatz auf, dass es nur dann nicht auf den Verbleib der Geschäftsunterlagen ankomme, wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt worden ist.
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 19/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    a) Im Rahmen der Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nur diejenigen Zulässigkeitsgründe, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind (vgl. BGHZ 152, 7, 8 f für die Nichtzulassungsbeschwerde; BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2005 - IX ZB 19/04, Rn. 4); denn gemäß § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO müssen die Zulässigkeitsgründe in der Begründung des Rechtsmittels dargelegt werden.
  • BayObLG, 24.05.1985 - BReg. 2 Z 61/84

    Partielle Grundbuchfähigkeit der KG in Gründung

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06
    Als Grundstückseigentümer sind die Gesellschafter mit einem die BGB-Gesellschaft kennzeichnenden Zusatz wie etwa "als Gesellschafter des bürgerlichen Rechts" einzutragen (BayObLGZ 1985, 212, 213; Demharter, GBO 25. Aufl. § 47 Rn. 21; § 19 Rn. 108; Böhringer in Meikel u.a., Grundbuchrecht 9. Aufl. § 47 Rn. 179; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 13. Aufl. Rn. 259).
  • OLG Hamm, 30.06.1983 - 15 W 218/83

    BGB-Gesellschaft im Grundbuch

  • BayObLG, 11.08.1999 - 4Z AR 23/99

    Örtliche Zuständigkeit im Insolvenzverfahren

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZB 137/07

    Pflicht des die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragenden Gläubigers zur

    Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig kann ein Antrag allerdings sein, wenn es dem Antragsteller um die Erreichung anderer Ziele als desjenigen der Befriedigung der eigenen Forderung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geht (BGH, Beschl. v. 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZG 2007, 623, 624; Jaeger/Gerhardt, InsO § 14 Rn. 4).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZB 232/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung

    Das Insolvenzgericht prüft deswegen die internationale Zuständigkeit von Amts wegen, ohne an übereinstimmenden Vortrag der Verfahrensbeteiligten im Eröffnungsverfahren gebunden zu sein (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 11; siehe ferner Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZB 217/09, ZInsO 2010, 1013 Rn. 7; Kemper, aaO Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13

    Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung

    Auch die angeführte Entscheidung des BGH vom 21.06.2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 12, die sich zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Insolvenzantrags verhält, ist auf Rechtsbeschwerde nach erstinstanzlicher Entscheidung des Insolvenzgerichts - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - ergangen.
  • OLG München, 24.10.2008 - 34 Wx 67/08

    Kostenentscheidung bei Grundbucheintragungen: Kostenprivilegierung bei

    14(3) Der Bundesgerichtshof hat in der Folgezeit diese Rechtsprechung konsequent weiterentwickelt und insbesondere für den Grundstücksverkehr ausgesprochen, dass eine GbR, ungeachtet der technischen Art ihrer Verlautbarung im Grundbuch, Eigentümerin von Grundstücken sein kann (BGH WM 2006, 1221; WM 2006, 2135; BGH NZI 2008, 121; zuletzt NJW 2008, 1378), was nach § 873 Abs. 1 BGB zwingend die Eintragung des Berechtigten im Grundbuch voraussetzt.

    (4) In welcher Form die Eigentümerstellung der GbR im Grundbuch verlautbart wird, so z.B. durch die namentliche Aufführung der einzelnen Gesellschafter mit dem Zusatz "als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" (OLG Schleswig a.a.O) oder "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" (BGH NZI 2008, 121; Demharter GBO 26. Aufl. § 47 Rn. 21; § 19 Rn. 108; weitere Beispiele bei Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 240c), spielt keine Rolle.

    Denn im gegebenen Fall bringt die Eintragung zum Ausdruck, dass das jeweilige Grundstück einer GbR gehört, nicht etwa, dass dies gerade nicht der Fall ist (BGH NZI 2008, 121/122).

  • BGH, 18.05.2017 - IX ZB 79/16

    Kostenfestsetzung nach Abweisung eines durch den Gesellschafter einer

    Entsprechendes gilt für mehrere Antragsberechtigte eines Schuldners, weil sie auf Seiten des Schuldners stehen (vgl. LG Berlin, ZInsO 2002, 884, 885; Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 4. Aufl., § 15 InsO Rn. 15; HK-InsO/Sternal 8. Aufl., § 15 Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 2).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 48/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines Gesellschafters gegen die Eröffnung

    Der angefochtene Beschluss enthält keinen Rechtssatz, der von einem den Senatsbeschluss vom 21. Juni 2007 (IX ZB 51/06, NZI 2008, 121) tragenden Rechtssatz abweicht (vgl. BGHZ 154, 288, 293).

    Überdies waren die das fehlende Antrags- und Beschwerderecht des Gesellschafters betreffenden Senatsbeschlüsse im Zeitpunkt der Einlegung der sofortigen Beschwerde (am 21. Januar 2008) längst veröffentlicht (Beschl. v. 6. Juli 2006 - IX ZA 5/06, ZInsO 2006, 822; Beschl. v. 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZG 2007, 623 = NZI 2008, 121).

  • OLG München, 03.07.2008 - 34 Wx 36/08

    Kosten einer Grundbucheintragung: Eintragung des Gesellschafterwechsels einer

    Als Grundstückseigentümer sind danach die Gesellschafter mit einem die BGB-Gesellschaft kennzeichnenden Zusatz wie etwa als "Gesellschafter des bürgerlichen Rechts" einzutragen (vgl. BGH vom 21.6.2007, IX ZB 51/06 = NZI 2008, 121; BayObLGZ 1985, 212/213).

    Deshalb ist mit der gemäß § 47 GBO erfolgten Eintragung im Grundbuch die Gesellschaft selbst Eigentümerin des Grundstücks, ohne dass es noch entscheidend auf die Frage ankäme, mit welcher Bezeichnung die Gesellschaft selbst eintragungsfähig ist (BGH NJW 2006, 3716; vgl. auch BGH NZI 2008, 121/122; ferner Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 240a ff.; Karsten Schmidt NJW 2008, 1841/1842).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 80/09

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Voraussetzungen für die Versagung der

    Dieser Umstand wird in der Beschwerdeentscheidung nicht erwähnt; das heißt jedoch nicht, dass er nicht gesehen und bei der Entscheidung in Betracht gezogen worden ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 13 mwN).
  • BVerwG, 03.08.2017 - 4 BN 11.17

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin eines Grundstücks; fehlende

    Der Verwaltungsgerichtshof hat daraus geschlossen, dass nicht die Antragsteller, sondern die von ihnen gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts Grundstückseigentümerin ist (UA Rn. 4; vgl. BGH, Urteile vom 25. September 2006 - II ZR 218/05 - NJW 2006, 3716 und vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06 - NZG 2007, 623 Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 15. April 2010 - 4 BN 41.09 - BauR 2010, 1202 = juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18

    Gerichtliche Überprüfung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens;

    Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, wenn es dem (Insolvenz-)Antragsteller um die Erreichung anderer Ziele als desjenigen der Befriedigung der eigenen Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens geht (Sternal in: Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl. 2018, § 14 Rn. 33; Gerhardt in: Jaeger, Insolvenzordnung, 1. Aufl. 2004, § 14 Rn. 4; BGH, Urteil vom 21.6.2017 - IX ZB 51/06 - juris).
  • AG Düsseldorf, 11.10.2019 - 501 IN 150/19
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZA 8/10

    Eigenes Beschwerderecht der Gesellschafter gegen die Eröffnung des

  • BGH, 25.08.2009 - IX ZA 31/09

    Beschwerdebefugnis des Gesellschafters einer GmbH hinsichtlich der Eröffnung des

  • BGH, 17.02.2011 - IX ZB 128/08

    Voraussetzungen für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 108/10

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • LG Saarbrücken, 26.11.2007 - 5 T 395/07

    Grundbuchfähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft nach SGB II (Hartz IV), die durch

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 296/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3953
OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 296/07 (https://dejure.org/2007,3953)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.10.2007 - 2 Ws 296/07 (https://dejure.org/2007,3953)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - 2 Ws 296/07 (https://dejure.org/2007,3953)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arrestvollstreckung: Antragsberechtigung des Insolvenzverwalters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111g Abs. 2 StPO; § 111h StPO; § 403 StPO
    Antragsberechtigung des Insolvenzverwalters im Verfahren nach § 111g Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) und im Adhäsionsverfahren; Zulassung der Arrestvollziehung und Zwangsvollstreckung in i.R. eines Vermögensermittlungsvorgangs durch die Staatsanwaltschaft gepfändete ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsberechtigung des Insolvenzverwalters im Verfahren nach § 111g Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) und im Adhäsionsverfahren; Zulassung der Arrestvollziehung und Zwangsvollstreckung in i.R. eines Vermögensermittlungsvorgangs durch die Staatsanwaltschaft gepfändete ...

  • Judicialis

    StPO § 111g Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 111e Abs. 2 § 111h Abs. 2 § 403
    Rechtstellung des Insolvenzverwalters hinsichtlich strafprozessual gepfändeter Vermögenswerte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3795
  • ZIP 2007, 2335
  • NStZ 2008, 480 (Ls.)
  • NZI (Beilage) 2008, 50
  • NZI 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 296/07
    In den sog. Verschiebungsfällen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Tatbeteiligte einem Dritten die Tatvorteile unentgeltlich oder aufgrund eines jedenfalls bemakelten Rechtsgeschäftes zukommen lässt, um sie dem Zugriff des Gläubigers zu entziehen oder um die Tat zu verschleiern (vgl. BGHSt 45, 235, 245 ff., Beschluss der Kammer vom 6. März 2007, Bl. 102 d. A.), muss jedoch auch der Drittbeteiligte, gegen den der Arrest angeordnet wird, ein Anfechtungsrecht haben, da in dessen Rechte eingegriffen wird.
  • OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 3 Ws 508/06

    Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des durch die Straftat Verletzten bei

    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 296/07
    Der Insolvenzverwalter ist antragsberechtigt im Verfahren nach § 111g Abs. 2 StPO und auch im Adhäsionsverfahren (entgegen OLG Frankfurt NStZ 2007, 168; NStZ-RR 2006, 342).
  • LG Stuttgart, 25.09.1997 - 7 KLs 4/97
    Auszug aus OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 296/07
    Dies soll lediglich nach teilweiser vertretener Auffassung dann nicht gelten, wenn die Schädigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl, § 403 Rdnr. 5; OLG Frankfurt, NStZ 2007, 168; LG Stuttgart, NJW 1998, 322 für die Konkursordnung).
  • OLG Jena, 27.06.2011 - 1 Ws 237/11

    Adhäsionsverfahren: Antragsrecht des Insolvenzverwalters

    Sein Antragsrecht ergibt sich in diesen Fällen auch nicht daraus, dass er als Partei kraft Amtes die Befugnisse des Insolvenzschuldners zugunsten der Masse ausübt (so aber OLG Celle NJW 2007, 3795 f., Löwe-Rosenberg/Hilger, StPO 26. Aufl. § 403 Rdnr. 4 m.w.N.; KK/Engelhardt, StPO, 6. Aufl. § 403 Rdnr. 7).
  • LG Essen, 21.12.2016 - 35 KLs 26/16

    Vorspiegeln der Entsorgung von übernommenen Quecksilber durch gewinnbringende

    Soweit der Insolvenzschuldner - wie hier - vor der Insolvenzeröffnung geschädigt wurde, wird ein Antragsrecht des Insolvenzverwalters zum Teil daraus abgeleitet, dass er als Partei kraft Amtes die Befugnisse des Insolvenzschuldners zugunsten der Masse ausübt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.10.2007, Az.: 2 Ws 296/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.10.2021 - 4 StR 145/21

    Adhäsionsverfahren (Antragsberechtigung des Insolvenzverwalters: Zeitpunkt der

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sie uneinheitlich beantwortet (vgl. die Antragsberechtigung des Insolvenzverwalters generell (unabhängig vom Schädigungszeitpunkt) verneinend OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 Ws 466 u. 507/06, NStZ 2007, 168; für Schädigungen vor Insolvenzeröffnung ebenso OLG Jena, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 1 Ws 237/11, NStZ 2012, 350; Antragsberechtigung generell bejahend hingegen OLG Celle, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 2 Ws 296/07, NJW 2007, 3795, 3796).
  • KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14

    Computer in der Sicherungsverwahrung.

    Auch der Senat hatte dies bereits wiederholt - auch für den Maßregelvollzug und die Untersuchungshaft - entschieden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - 2 Ws 260/10 Vollz -, 15. Juni 2007 - 2 Ws 252/07 Vollz und 317/07 Vollz -, 30. April 2007 - 2 Ws 296/07 Vollz -, 14. März 2007 - 2/5 Ws 498/06 Vollz -, 8. Juni 2005 - 5 Ws 171/05 Vollz - [= ZfStrVo 2005, 297]; 17. September 2004 - 5 Ws 424/04 Vollz -, 28. Juni 2002 - 5 Ws 301/02 - [= ZfStrVo 2003, 117] und 2. Mai 2001 - 5 Ws 210/01 Vollz -).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2013 - 3 Ws 327/13

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe im Verfahren wegen Kapitalanlagebetrugs:

    Der Senat kann insoweit offen lassen, ob der Insolvenzverwalter eines Geschädigten antragsberechtigt im Sinne des § 111g Abs. 2 StPO sein kann (so OLG Celle, NJW 2007, 3795; KK-Spillecke, StPO, 7. Aufl., Rdn. 2 zu § 111g; a.A. OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 2006, 342; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., Rdn. 2 zu § 111g).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03   

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https://dejure.org/2007,7559
BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,7559)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2007 - IX ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,7559)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2007 - IX ZB 41/03 (https://dejure.org/2007,7559)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Frage der Zuständigkeit eines deutschen Insolvenzgerichts im Falle eines Wohnsitzes des Schuldners im Ausland; Frage einer Verlagerung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen oder der Begründung eines neuen Wohnsitzes durch den Vollzug der Untersuchungshaft

  • unalex.eu

    Art. 3 EuInsVO

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EuInsVO Art. 3 Abs. 1
    Örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 121
  • NZI 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Begründung eines Wohnsitzes am

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03
    Der Vollzug der Untersuchungshaft gegen den Schuldner führte weder zur Verlagerung des Mittelpunktes seiner hauptsächlichen Interessen noch zur Begründung eines neuen Wohnsitzes (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 1996 - XII ARZ 5/96, NJW-RR 1996, 1217 zur Strafhaft).
  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren

    Auszug aus BGH, 08.11.2007 - IX ZB 41/03
    Dort lag der Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (Art. 3 Abs. 1 EuInsVO; vgl. dazu noch BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 164/06, ZIP 2007, 878, 879 f).
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Rechtsprechung
   AG Köln, 18.02.2008 - 71 IK 585/07   

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https://dejure.org/2008,24121
AG Köln, 18.02.2008 - 71 IK 585/07 (https://dejure.org/2008,24121)
AG Köln, Entscheidung vom 18.02.2008 - 71 IK 585/07 (https://dejure.org/2008,24121)
AG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 71 IK 585/07 (https://dejure.org/2008,24121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen einer mit erstem Wohnsitz in Norwegen wohnhaften Person

  • unalex.eu

    Art. 3 EuInsVO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein bloßer Zweitwohnsitz begründet allein keine Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 390
  • NZI 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus AG Köln, 18.02.2008 - 71 IK 585/07
    Das angerufene Gericht hat seine internationale Zuständigkeit in jedem Verfahrensabschnitt von Amts wegen zu prüfen (BGH NJW 1999, 1395).

    Die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts wird regelmäßig durch dessen örtliche Zuständigkeit indiziert (BGH NJW 1999, 1395, 1396).

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus AG Köln, 18.02.2008 - 71 IK 585/07
    Nach der Rechsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hält sogar derjenige an seinem bisherigen Wohnsitz im Inland keinen (weiteren) Wohnsitz aufrecht, wenn er sich zwar an diesem Ort noch regelmäßig für kürzere oder längere Zeit aufhält, der Aufenthalt aber jeweils nur im Hinblick auf einen eng begrenzten Teil der gesamten Lebensverhältnissse genommen wird (Besuchsaufenthalt), BVerfwG NJW 1986, 674.
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 49/00

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für GmbH

    Auszug aus AG Köln, 18.02.2008 - 71 IK 585/07
    Die Zuständigkeit nach dieser Vorschrift geht nach dem Wortlaut des Gesetzes derjenigen nach § 3 Abs. 1 S. 1 InsO vor (OLG Köln NZI 2000, 232; Becker. in: Nerlich/Römermann, InsO, § 3 Rdn. 22; HK-Kirchhof, InsO, 4. Aufl., § 3 Rdn. 6).
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ARZ 6/87

    Örtliche Zuständigkeit für einen Entmündigungsantrag bei Aufgabe des Wohnsitzes

    Auszug aus AG Köln, 18.02.2008 - 71 IK 585/07
    Der Begriff des Wohnsitzes ist in der ZPO nicht bestimmt und den §§ 7 bis 11 BGB zu entnehmen (vgl. BGH MDR 1987, 829).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.02.1988 - L 1 Ar 43/87

    Konkursverfahren; Konkursmasse; Zuständigkeit; Konkursgericht; Wohnsitz; Ausland;

    Auszug aus AG Köln, 18.02.2008 - 71 IK 585/07
    Ein Insolvenzverfahren scheidet dann von vornherein aus (vgl. LSG Schleswig-Holstein ZIP 1988, 1140, 1142).
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Rechtsprechung
   LG Ulm, 15.01.2007 - 2 Qs 2002/07 Wik   

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https://dejure.org/2007,20624
LG Ulm, 15.01.2007 - 2 Qs 2002/07 Wik (https://dejure.org/2007,20624)
LG Ulm, Entscheidung vom 15.01.2007 - 2 Qs 2002/07 Wik (https://dejure.org/2007,20624)
LG Ulm, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 2 Qs 2002/07 Wik (https://dejure.org/2007,20624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen eines Verwertungsverbotes im Strafverfahren für die vom Gemeinschuldner dem Insolvenzverwalter übergebenen Dokumente; Sachlich begrenztes Verwertungsverbot für erzwungene Aussagen im Strafverfahren; Zeugnisverweigerungsrecht des Insolvenzverwalters; Bestehen ...

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2056
  • ZIP 2008, 383
  • NStZ 2007, 543
  • NZI 2008, 49
  • NZI 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08

    Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine

    Soweit das Landgericht Ulm in seinem Beschluss vom 15. Januar 2007 (NJW 2007, S. 2056) ohne nähere Begründung bereits in der richterlichen Anordnung der Durchsuchung einen Eingriff in das Grundrecht nach Art. 13 GG sehe, vermöge das Gericht dieser Rechtsauffassung nicht zu folgen.
  • LG Dresden, 27.11.2013 - 5 Qs 113/13

    Durchsuchung, Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit, Herausgabeverlangen

    Die angeordnete Durchsuchung zielte daher nicht auf das Auffinden von beschlagnahmefreien Gegenständen (§§ 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 97 Abs. 1 StPO, LG Ulm, Beschluss vom 15. Januar 2007, NJW 2007, 2056, 2057) ab, was rechtswidrig wäre (Meyer-Goßner, StPO, 54 Auflage, § 103 Rn. 7).
  • LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16

    Durchsuchung beim Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit

    Schließlich war die Durchsuchung - insoweit entgegen dem dokumentierten Vorbringen des Beschwerdeführers im Rahmen der begonnenen Durchsuchungsmaßnahme - auch nicht deshalb unzulässig, weil es sich bei den aufzufinden erhofften Unterlagen eines Insolvenzverwalters von vornherein notwendig um solche handelt, die einem Beschlagnahmeverbot unterfallen (vgl. LG Ulm NJW 2007, 2056; LG Potsdam ZInsO 2007, 1162; LG Saarbrücken ZInsO 2010, 431; LG Dresden NZI 2014, 236).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - 2 Ws 299/16

    Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO bei falschen Angaben des Schuldners

    Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht darauf an, ob die im vorliegenden Verfahren erfolgte Übergabe von Geschäftsunterlagen, auf denen die Anklage ebenfalls wesentlich fußt, Ausfluss der Mitwirkungsverpflichtung nach § 97 Abs. 2 InsO ist mit der Folge, dass diese nicht Gegenstand eines Verwendungsverbotes sein können (so: OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 32 Ss 164/12, BeckRS 2013, 05161; LG Ulm, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 2 Qs 2002/07 Wik; Kayser/Thole a.a.O. Rdnr. 18; Schilken a.a.O. Rdnr. 25) oder Teil der Auskunftserteilung nach § 97 Abs. 1 InsO darstellen und deshalb vom Verwendungsverbot umfasst werden, soweit es sich nicht um solche Geschäftsunterlagen handelt, die von Gesetzes wegen anzufertigen und ohnehin als Beweis zu dienen bestimmt sind (so aber: Zipperer, a.a.O. Rdnr. 13; Stephan, a.a.O. Rdnr. 18a; wohl Lüke a.a.O. Rdnr. 4a-6).
  • LG Neubrandenburg, 09.11.2009 - 8 Qs 190/09

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Durchsuchung und Beschlagnahme bei einem

    Dies ist vielmehr schon deswegen generell zulässig, weil nach § 103 StPO auch bei einem Unverdächtigen die Durchsuchung angeordnet werden kann, wenn - wie hier durch das Amtsgericht zutreffend angenommen - aufgrund bestimmter Tatsachen zu vermuten ist, dass bestimmte, als Beweismittel dienende Gegenstände sich in dessen Räumen befinden (so auch LG Ulm, NJW 2007, 2056).
  • LG Berlin, 09.04.2008 - 523 Qs 35/08

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Durchsuchungsbeschlusses in einem

    Dies ist vielmehr schon deswegen generell zulässig, weil nach § 103 StPO auch bei einem Unverdächtigen die Duchsuchung angeordnet werden kann, wenn - wie hier durch das Amtsgericht zutreffend angenommen - aufgrund bestimmter Tatsachen zu vermuten ist, dass bestimmte, als Beweismittel dienende Gegenstände sich in dessen Räumen befinden (so auch LG Ulm, NJW 2007, 2056 [LG Ulm 15.01.2007 - 2 Qs 2002/07 Wik]).
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